Hausverkauf mit Wohnrecht

Oft besteht bei einem gekauften Haus ein Wohnrecht für die Eltern, die Kinder oder den Ehepartner. Ein Wohnrecht kommt zum Beispiel zustande, wenn die Eltern das Eigentum einer Immobilie aufgrund zeit- und kostenaufwendiger Bewirtschaftung auf die Kinder umschreiben lassen. Die Kinder erhalten so ohne Gegenleistung eine wertvolle Immobilie. Die Eltern lassen sich in diesem Fall das Nutzungsrecht in das Grundbuch eintragen, damit sie weiterhin in dem Haus wohnen können und woanders keine Miete zahlen müssen.

Ein Hausverkauf mit Wohnrecht gestaltet sich schwieriger als ein gewöhnlicher Verkauf, da ein Käufer ein Haus möglichst frei in Gebrauch nehmen möchte. Ein vorhandenes Wohnrecht ist dabei unvorteilhaft und mindert daher nicht nur die Attraktivität, sondern in der Regel auch den Verkaufspreis der Immobilie.

Generell ist ein Hausverkauf mit Wohnrecht auch ohne Zustimmung des Wohnberechtigten möglich. Der Käufer muss sich lediglich damit abfinden, dass jemand in dem Haus weiterhin kostenfrei wohnen darf. In sehr seltenen Fällen ist eine Einigung mit dem Wohnberechtigten möglich, wodurch das Nutzungsrecht mit beidseitigem Einvernehmen entfallen kann.

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