Kosten bei einem Hausverkauf

Bei dem Verkauf eines Hauses fallen entscheidende Kosten an. Teilweise werden die Kosten von dem Käufer oder Verkäufer getragen. Nach vorheriger Einigung ist es auch möglich, dass die Kosten zwischen den Parteien geteilt werden.

Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienverkauf für den Käufer und Verkäufer an? In den meisten Fällen gibt es hier genaue gesetzliche Regelungen, die bei einem Verkauf befolgt werden müssen. So zum Beispiel bei den Notarkosten und der Grunderwerbsteuer.

Kosten können jedoch auch vertraglich geregelt sein. Hierzu zählen im Normalfall die Kosten für die Vermarktung oder den Immobilienmakler. Diese vertraglichen Verbindlichkeiten werden festgelegt, bevor der Hausverkauf begonnen oder vollendend abgewickelt wird.

Vermarktungskosten

Vermarktungskosten fallen bei einem Hausverkauf an, wenn Sie bestimmte Maßnahmen für Werbung und Vermarktung durchführen, um das Angebot öffentlich zu machen und dadurch einen Käufer zu gewinnen. Bei der Höhe sind bewusst keine Grenzen gesetzt, da man grundlegend solche Werbung nutzen sollte, die für einen verheißungsvollen Immobilienverkauf sinnvoll sind.

Wenn Sie Ihr Haus privat verkaufen möchten, müssen Sie die Werbekosten selber tragen. Bei dem Verkauf des Hauses mit einem Immobilienmakler werden die Kosten hierfür ohne Einschränkungen übernommen. Der Verkäufer muss also für die Vermarktung nicht in Vorleistung gehen und trägt somit kein eigenes finanzielles Risiko, falls der Verkauf nicht klappt.

Maklergebühren

Wer sein Haus verkaufen möchte, kann dafür einen Immobilienmakler beauftragen. Der Makler übernimmt dann den Verkauf mit sämtlichen dazugehörenden Dienstleistungen (unter anderem die Vermarktungskosten). Die anfallende Maklerprovision kann mit verschiedenen Varianten und Kostenverteilung beglichen werden.

Die Höhe der Maklergebühren liegt für jede Vertragspartei meistens zwischen 2,94 und 3,57 Prozent des Verkaufspreises. Es können allerdings auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wodurch die Gebühren verringert werden können.

Notarkosten

Für den Hausverkauf muss eine beglaubigte Urkunde von einem Notar angefertigt werden, damit das Eigentum rechtmäßig auf den Käufer übergeht. Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer. Wenn es trotz Beauftragung des Notars letztendlich nicht zu einem Abschluss des Kaufvertrages kommt, fallen die Aufwendungen zu Lasten des Auftraggebers an. Als Verkäufer einer Immobilie sollte man daher dem Käufer die Beschaffung eines Notars überlassen. Sollte er dann letztendlich doch noch von dem Kauf abspringen, muss er wenigstens für die entstandenen Gebühren aufkommen.

Die Höhe der Kosten für einen Notar liegt bei etwa 1,6 Prozent des Verkaufspreises. Die Notargebühren sind an der gesetzlichen Gebührenordnung gebunden und somit in der Kostenordnung der Notare festgelegt. Die Aufwendungen sind also nicht verhandelbar. Vergünstigungen oder gar höhere Gebührensätze sind aus diesem Grund nicht möglich.

Grunderwerbsteuer

Bei einem Hausverkauf fällt nahezu immer die Grunderwerbsteuer an. Im Normalfall muss der Käufer die Kosten hierfür tragen. Es kann Ausnahmen geben, wenn die Immobilie von dem Ehegatten gekauft wurde.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist in fast jedem Bundesland unterschiedlich. Sie liegt prinzipiell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Ausschlaggebend ist dafür der genaue Standort der gekauften Immobilie.