Wie hoch ist die Maklerprovision und wer zahlt sie?

Immobilienmakler

Maklerprovision sparen

  • Haus ohne Makler verkaufen
  • Kosten einsparen
  • Auf vielen Immobilienportalen inserieren

Rechtliche Grundlagen zur Maklerprovision

Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch arbeiten Immobilienmakler auf Provisionsbasis. Die Provision wird erst dann fällig, wenn der Auftrag erfolgreich erfüllt wurde. Im Immobiliensektor muss die Immobilie also je nach Wunsch an eine dritte Person vermietet oder verkauft worden sein. Die Maklerprovision wird auch häufig als Synonym für Maklercourtage oder Maklergebühr genutzt.

Bei einer Vermietung wird die Maklercourtage von demjenigen getragen, der den Makler beauftragt hat. Das ist das sogenannte „Bestellerprinzip“. Bei einem Kauf bzw. Verkauf werden Käufer und Verkäufer in der Regel zu gleichen Teilen bei der Bezahlung in Anspruch genommen. Der Verkäufer darf aber auch die gesamte Provisionszahlung übernehmen.

Ein Immobilienmakler ist dazu verpflichtet, die genauen Provisionssätze vor dem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer in einem Beratungsgespräch zu klären. Bei der Gestaltung des Maklerauftrags hat man eine gewisse Freiheit. Makler sind jedoch auch an rechtliche Grundsätze gebunden, die unter anderem die maximale Höhe der Maklerprovision bestimmen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Zuallererst muss man zwischen Vermietungen und Veräußerungen von Immobilien unterscheiden, um eine Aussage zu der Courtagehöhe machen zu können. Die gesetzlichen Richtlinien sind hier absolut unterschiedlich geregelt.

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, ist die Maklercourtage von dem erzielten Verkaufspreis abhängig. Dabei wird ein Prozentsatz zwischen dem Verkäufer und dem Makler festgelegt, bevor der Hausverkauf in die Wege geleitet wird. Die Höhe der Vergütung bei einem Immobilienverkauf ist auch wiederum von der Lage und dem Wert der Immobilie abhängig. Sie sollte allerdings 7,14 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen. In manchen Fällen ist es sogar möglich eine geringere Maklercourtage in Höhe von nur etwa 3,57 Prozent oder weniger zu vereinbaren.

BundeslandHöhe der Maklerprovision
Baden-Württemberg7,14%
Bayern7,14%
Berlin7,14%
Brandenburg7,14%
Bremen5,95%
Hamburg6,25%
Hessen5,95%
Mecklenburg-Vorpommern5,95%
Niedersachsen4,76 bis 7,14%
Nordrhein-Westfalen4,76 bis 7,14%
Rheinland-Pfalz5,95 bis 7,14%
Saarland7,14%
Sachsen7,14%
Sachsen-Anhalt7,14%
Schleswig-Holstein4,76 bis 7,14%
Thüringen5,95 bis 7,14%

Andere Bestimmungen gibt es, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchten. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist im Rahmen einer Vermietung die Höhe der Maklergebühr begrenzt. Diese Gesetzgebung soll dem Wohnungsmarkt den notwendigen Freiraum lassen und Mietern die Möglichkeit geben, möglichst barrierefrei Wohnungen anzumieten. Aus diesem Grund darf die Maklercourtage die Höhe von 2,38 Monatsmieten keinesfalls überschreiten. Die Kosten hierfür trägt derjenige, der den Makler bestellt hat.

Welche Sätze sind nicht erlaubt?

Wie oben bereits erwähnt, dürfen bei einer Vermietung die Provisionen die Höhe von 2,38 Monatsmieten nicht übersteigen. Hier gibt es eine klare Vorschrift von dem Gesetzgeber.

Anders ist es bei einem Immobilienverkauf, wo es nicht überall eine verbindliche gesetzliche Anordnung gibt. Die Provisionssätze können flexibel vereinbart werden. Die besagten Provisionssätze zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Verkaufspreises dienen lediglich als Richtlinie für die Makler, müssen aber nicht zwingend eingehalten werden. Die Maklerkosten sind also verhandelbar. Aus diesem Grund kann die Courtage den Prozentsatz in bestimmten Fällen unter- oder überschreiten. Die maximale Maklerprovision muss aber weiterhin ortsüblich sein. Um zeitnah einen Käufer finden zu können, werden die üblichen Gebühren aber auch im Normalfall eingehalten.

Was gesetzlich nicht möglich ist, sind exorbitante Gebühren, die bei einem Verkauf anfallen würden. Dies gilt als ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt (geregelt in §138 Abs. 1 BGB). Bei einem einfachen Immobilienverkauf können zum Beispiel Maklergebühren über 15 Prozent bereits als Überteuerung gelten und sollten von dem Käufer und Verkäufer definitiv abgelehnt werden.

Wer bezahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Wenn Sie einen Makler für den Hausverkauf beauftragen, vereinbaren Sie mit ihm vor Unterzeichnung des Maklervertrages die Handhabung der Maklerprovision. Im Gespräch wird individuell ausgemacht, von wem die Maklerprovision zu tragen ist. Für die Maklercourtage gibt es zwei verschiedene Modelle, die man in dem Vertrag festlegen kann.

Wer letztendlich die Maklerprovision bezahlt, kann je nach Situation festgelegt werden. Eine genaue Absprache sollte daher mit dem Makler getroffen werden.

Bezahlung durch Verkäufer

Abhängig von dem Standort und Zustand der Immobilie kann sich der Verkäufer bereiterklären, die Provision alleine zu bezahlen. Sie können zum Beispiel festlegen, dass die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie von Ihnen komplett übernommen wird.

Für den Käufer der Immobilie fallen somit keine Kosten für die Maklertätigkeit an. Dieses Vorgehen macht dann Sinn, wenn Ihr Haus aufgrund der Lage oder Beschaffenheit schwer zu vermitteln ist. Sie kommen dem Käufer bei diesem Kostenpunkt entgegen. Häufig werden so auch mehr Kaufanfragen generiert, da die Immobilie provisionsfrei angeboten wird. Der Verkauf kann mit diesem Vorgehen schneller über die Bühne gebracht werden.

Teilung der Maklerprovision

In gut nachgefragten Gegenden werden die Maklerkosten bei dem Hausverkauf in der Regel zwischen dem Verkäufer und Käufer geteilt. Demnach trägt jede Partei die Hälfte der anfallenden Provision.

Wichtig dabei ist, dass die Maklergebühren für den Käufer die Gebühren des Verkäufers nicht überschreiten dürfen. Vereinbart der Hauseigentümer mit dem Immobilienmakler zum Beispiel die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 1,5 Prozent, dann muss der Käufer auch nur maximal 1,5 Prozent Maklergebühr bezahlen.

Für Verkäufer hat diese Variante den Nutzen, dass sie alle Leistungen des Immobilienvermittlers in Anspruch nehmen können, aber nur einen Teil der Courtage aufbringen müssen.

Fälligkeit der Maklerprovision

Damit ein Makler einen Anspruch auf eine Maklercourtage hat, muss grundsätzlich ein Maklervertrag geschlossen worden sein. Im Rahmen der Vertragsvereinbarung wird festgelegt, dass der Immobilienmakler sich um den Verkauf oder die Vermietung der jeweiligen Immobilie erfolgsorientiert kümmern soll.

Die Courtage wird sofort fällig, wenn die folgenden Begebenheiten eingetreten sind:

  • Zustandekommen eines Vertrages (Kauf- oder Mietvertrag) und
  • Vertrag kommt aufgrund der Maklertätigkeit zustande

Die Fälligkeit kann allerdings auch nach hinten verschoben werden. So kann beispielsweise vertraglich vereinbart werden, dass die Zahlung erst fällig wird, sobald der Kaufpreis bei dem Verkäufer eingegangen ist.