Immobilienbewertung online für den Hausverkauf

Immobilienberechnung

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Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Mit einer Immobilienbewertung können Sie den genauen Wert einer Immobilie feststellen lassen. Dabei wird der Verkehrswert einer Immobilie berechnet. Der Wert einer Immobilie wird für verschiedene Angelegenheiten benötigt:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Erbschaft
  • Scheidung
  • Schenkung
  • Beleihung
  • Zwangsversteigerung

Eine faire Immobilienbewertung wird oft von Hauseigentümern gebraucht, die ihre Immobilie verkaufen und dabei den Preis nicht unter Wert anbieten möchten. Anhand der Immobilienbewertung kann der aktuelle Marktpreis berechnet werden.

Jedoch ist eine Immobilienbewertung nicht nur für die Immobilieneigentümer interessant. Möchte man ein Haus oder eine Wohnung kaufen, sind viele Interessenten neugierig, ob sich der Verkaufspreis stark von dem eigentlichen Marktwert unterscheidet. Eine Wertermittlung oder Einschätzung von einem ausgewählten Fachmann oder online im Internet kann hier helfen, um als Käufer auf der sicheren Seite zu sein. So kann man vor einem Kauf die eigenen Bedenken beheben und sicherstellen, dass der Kaufpreis aufgrund der derzeitigen Marktlage in Ordnung ist.

Des Öfteren muss eine Immobilienbewertung auch durchgeführt werden, wenn man eine Immobilie erbt und das Erbe als Geldbetrag unter den Angehörigen gerecht aufteilen möchte.

Ebenso verhält es sich im Scheidungsfall. Im Rahmen einer ehelichen Zugewinngemeinschaft muss beispielsweise nach der Scheidung auch das Immobilienvermögen aufgeschlüsselt werden. Sobald der aktuelle Verkehrswert errechnet wurde, kann das Vermögen gerecht aufgeteilt werden.

Darüber hinaus kann eine Immobilienbewertung auch bei steuerlichen Angelegenheiten als Nachweis gelten. Wenn es zum Beispiel zu einer Schenkung kam. Bei der Besteuerung wird dann entsprechend der errechnete Wert im Gutachten als Grundlage für die Steuerermittlung genommen.

Möchte man seine Wohnimmobilie von einer Bank beleihen lassen und einen Kredit aufnehmen, muss der sogenannte Beleihungswert berechnet werden. Dies ist der Wert, der mit der Immobilie dauerhaft erzielbar ist. Oftmals kann der Kredit dann bis zur Höhe des Beleihungswerts aufgenommen werden.

Wer bezahlt die Immobilienbewertung beim Hausverkauf?

Für einen bestmöglichen Hausverkauf ist es wichtig, den aktuellen Marktwert des Hauses zu kennen. Daher können Sie vor einem Verkauf den Wert der Immobilie durch einen Sachverständigen, Immobilienmakler oder im Internet berechnen und eine Beurteilung erstellen lassen.

Wenn Sie Ihr Haus eigenständig verkaufen und die Bewertung beauftragen, ist es klar, dass Sie selber die Kosten für das Gutachten tragen müssen. Ebenso verhält es sich bei interessierten Käufern, die den angebotenen Preis mit einer fachmännischen Analyse überprüfen möchten.

Ein anderer Fall wäre, wenn Sie einen Immobilienmakler für den Immobilienverkauf beauftragen. In den meisten Fällen ermittelt der Makler den aktuellen Wert der Immobilie mit der sogenannten Maklerformel. Nahezu immer übernehmen die Makler die Kosten für die Bewertung. Achten Sie jedoch darauf, dass diese Dienstleistung in dem Maklerauftrag enthalten ist, damit Sie selber nichts zusätzlich bezahlen müssen.

Oft wird ein Gutachten neben dem Kauf oder Verkauf eines Hauses auch bei einer Scheidung oder einem Erbe benötigt, um die wirtschaftlichen Güter untereinander genau aufzuteilen. In solchen Angelegenheiten sollten sich die betroffenen Parteien vor der Bestellung des Gutachtens über die Bezahlung einigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Zu welchem Preis verkaufe ich mein Haus?

Die Frage zu welchem Preis Sie Ihr Haus verkaufen sollten, ist ohne ein entsprechendes Gutachten kaum möglich. Da sich der Immobilienmarkt stets ändert, variieren somit auch die aktuellen Preise der Häuser. Sie können zwar den eigenen Anschaffungspreis zu Grunde legen und anhand dessen Ihren Verkaufspreis festlegen. Allerdings birgt das die Gefahr, dass Sie Ihr Haus zu günstig verkaufen oder zu teuer anbieten.

Wenn Sie einen zu hohen Preis für Ihr Haus verlangen, kann es passieren, dass dies mögliche Käufer schon im Voraus abschreckt. Dann dauert es eine gewisse Zeit bis Sie überhaupt einen Käufer finden. Denn Käufer sind sich über die aktuellen Quadratmeterpreise durchaus bewusst. Wird ein Haus außerdem zu lange angeboten, kann Misstrauen bei allen zukünftigen Interessenten entstehen.

Ein zu niedriger Verkaufspreis kann zwar schnell einen Abnehmer finden. Dem Verkäufer entgeht dadurch allerdings ein bedeutsames Vermögen.

Bewertung durch einen Sachverständigen

Die Immobilienbewertung kann man zum einen von einem Sachverständigen durchführen lassen. In der Regel macht die Bewertung von Immobilien ein Bausachverständiger. Die Bewertung von einem Sachverständigen ist sehr genau und zuverlässig.

Bei der Wertermittlung besichtigt der Sachverständige die Immobilie persönlich. Dabei achtet er bei dem Rundgang durch das Haus darauf, ob Mängel oder Schäden an der Immobilie vorhanden sind. Bauliche Mängel oder Feuchtigkeitsschäden verringern den Wert von Immobilien und sind somit für die Anfertigung der Immobilienbewertung sehr wichtig.

Ebenso werden Lage, Größe und Ausstattung berücksichtigt, damit ein fundiertes Gutachten erstellt werden kann. Der Sachverständige kann bei der Immobilienbewertung auf verschiedene Arten der Wertermittlung zurückgreifen. Dazu zählt das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.

Die Kosten für einen Sachverständigen sind verständlicherweise höher als bei einer Online-Immobilienbewertung, da der Sachverständige für die Auswertung der Immobilienbewertung viel Zeit in Anspruch nehmen muss. Die Kosten sind abhängig von dem Wert der Immobilie und liegen zwischen etwa 800,- und 2.000,- Euro. Wie hoch Ihre Kosten genau sind, erfahren Sie dann direkt bei dem Immobiliengutachter.

Wie nützlich sind Online-Immobilienbewertungen?

Eine Möglichkeit, um eine Immobilie zu bewerten, ist die Bewertung mit einer Online-Software. Über manche Anbieter können Sie die Immobilienbewertung im Internet durchführen. Ob eine solche Bewertung als sicheres Gutachten berücksichtigt werden kann, ist allerdings eher fraglich und sollte deshalb vorab genau geprüft werden.

Mit einer Immobilienbewertung im Internet wird man online durch ein Programm geführt, wo man verschiedene Fragen zu der Immobilie beantworten muss. Wie bei der Bewertung durch einen Sachverständigen werden auch hier Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie berücksichtigt. Der Unterschied hierbei ist allerdings, dass Mängel, Schäden oder auch wertsteigernde Tatsachen nicht genau berücksichtigt werden können.

Die Immobilienbewertung mit einer Online-Software ist günstig, schnell und einfach zu handhaben. Allerdings muss man sich auch im Klaren sein, dass das Ergebnis der Bewertung nicht exakt ermittelt werden könnte. Darüber hinaus wird eine solche Wertermittlung bei Behörden nur selten anerkannt. Daher kann es sein, dass ein zusätzliches Gutachten von einem Sachverständigen angefordert werden muss.

Welche Wertermittlung bei dem Hausverkauf?

Die Erstellung eines Immobiliengutachtens durch einen Sachverständigen kostet viel Geld. Vor Beginn des Immobilienverkaufs müssten Sie also erstmal tief in die eigene Tasche greifen. Und das nur, um überhaupt zu wissen, in welche Preislage Sie die Immobilie einordnen können. Daher ist ein solches Gutachten oft eher bei steuerlichen Angelegenheiten oder Vermögensteilungen notwendig.

Eine Online-Bewertung kann ungenau sein. Damit Sie Ihre Immobilie nicht unter Wert verkaufen, ist diese Art der Wertermittlung auch eher nicht empfehlenswert.

Wenn Sie auf ein umfangreich ausgearbeitetes Gutachten verzichten können, aber trotzdem eine exakte Bewertung wünschen, dann ist eine marktübliche Kalkulation von einem Immobilienmakler am besten. Die Berechnung des erzielbaren Verkaufspreises durch einen qualifizierten Makler ist sehr genau und günstiger als von einem Immobiliengutachter. Lassen Sie die gesamte Verkaufsabwicklung Ihrer Immobilie über einen Makler organisieren, gehört die Preisermittlung sogar in das Leistungsangebot. Extrakosten für die Immobilienbewertung fallen als nicht an.

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