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Wofür ist ein Immobiliengutachten sinnvoll?
In bestimmten Situationen reicht es für Immobilieneigentümer aus, wenn man sich zur Bewertung einer Immobilie, nur ein Kurzgutachten erstellen lässt. Ein Kurzgutachten hilft meist um eine genaue und auch günstige Einschätzung zum aktuellen Immobilienwert zu bekommen. Die Immobilienbewertung kann dabei von einem ausgebildeten Fachmann oder auch spezialisierten Sachverständigen vorgenommen werden.
Ein solches Immobiliengutachten kann vor allem bei außergerichtlichen Angelegenheiten genutzt werden. So zum Beispiel, wenn man das Immobilienvermögen unter Erben aufteilen möchte. Anhand des ermittelten Werts kann der zukünftige Eigentümer der Immobilie die anderen Erben finanziell auszahlen.
Ein weiterer Gebrauch ist oft auch bei einem Immobilienverkauf sinnvoll. Möchte man eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, kann man anhand der Wertermittlung den Verkaufspreis festlegen und sich am aktuellen Marktpreis orientieren. Zum einen entgeht man dadurch die Gefahr, dass man das Haus zu günstig anbietet und somit unter Wert verkauft. Zum anderen ist der Preis marktgerecht und nicht zu hoch, wodurch sich die Immobilie überhaupt verkaufen lässt.
Wie kann die Wertermittlung erfolgen?
Die Immobilienbewertung kann durch einen Fachmann auf verschiedene Weisen erfolgen. Welches Verfahren am besten genutzt wird, ist von dem jeweiligen Immobilientyp abhängig. Ein Teil der Berechnungsgrundlagen sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt. Für ein Kurzgutachten können dabei die folgenden Wertermittlungsverfahren unterschieden werden.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei der Wertermittlung von Anlageobjekten (wie zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Bürohäuser oder Hotels) und Grundstücken, auf denen die Immobilien realisiert werden sollen, genutzt. Dabei werden zukünftige Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung kalkuliert. Anhand des errechneten Ertrags ist eine Aussage über den Immobilienwert möglich.
Sachwertverfahren
Diese Methode der Immobilienbewertung ist für den privaten Hausverkauf nicht geeignet und wird eher für Immobilien verwendet, die am Markt nicht frei verfügbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Fabriken oder industrielle sowie kulturelle Einrichtungen. Für ein Gutachten werden dabei die Kosten berücksichtigt, die bei einer Neuerrichtung des Gebäudes anfallen würden. Einbezogen werden dann noch bereits bestehende Nutzungsschäden.
Vergleichswertverfahren
Für privat genutzte Häuser und Wohnungen ist dieses Verfahren das geeignetste. Um den aktuellen Marktwert zu berechnen, werden im Rahmen eines Kurzgutachtens die Preise von angebotenen und verkauften Immobilien in der Umgebung zugrunde gelegt und miteinander verglichen. Berücksichtigt werden dabei Immobilien, die eine ähnliche Größe, Ausstattung, Nutzung und Bodenkonsistenz haben.
Residualwertverfahren
Mit dem Residualwertverfahren ist es möglich, den Wert zu ermitteln, den man maximal für ein unbebautes Grundstück bezahlen kann, um ein geschäftliches Bauprojekt erfolgreich zu verwirklichen. Diese Methode ist generell nur für größere Investoren geeignet und wird daher im privaten Bereich kaum oder auch gar nicht angewendet.
Für manche Bewertungsverfahren werden zudem Berechnungsgrundlagen anderer Verfahren einbezogen, um ein möglichst genaues Ergebnis zu ermitteln. So kann zum Beispiel das Vergleichswertverfahren mit dem Ertragswertverfahren verbunden werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für ein Kurzgutachten sind wesentlich geringer als bei einem umfangreichen Gutachten von einem Sachverständigen. Hinzuzufügen ist jedoch auch, dass jeder Fachmann unterschiedliche Pauschalbeträge für die Anfertigung des Gutachtens nehmen könnte. Somit liegen die Kosten für das Kurzgutachten zwischen etwa 200,- und 500,- Euro. Möchte man sein Haus verkaufen und lässt die Immobilienbewertung von dem beauftragten Immobilienmakler durchführen, ist dies im Normalfall in den Leistungen inbegriffen und somit für den Kunden kostenlos.
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