Wichtiges zum Energieausweis beim Hausverkauf

Aufgrund gesetzlicher Richtlinien kommt für die meisten Hausverkäufer der Zeitpunkt, wo ein Energieausweis angeschafft werden muss. Der Energieausweis dient als ein Nachweis über die Energieeffizienz einer Immobilie. Bei der Erstellung des Ausweises werden beispielsweise Wärmedämmungen der Immobilie, Energiebedarf für warmes Wasser und Energieverbrauch der Heizung berücksichtigt. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Der Endenergie- und Primärenergiebedarf wird im Energieausweis festgelegt.

Ist der Energieausweis nötig?

Für Verkäufer eines Hauses ist es nicht von vornherein eine notwendige Pflicht im Besitz des Energieausweises zu sein. Auf Verlangen des interessierten Käufers muss der Energiepass allerdings zeitnah vorgezeigt werden.

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie also laut gesetzlichen Bestimmungen den Energiepass für die Kaufinteressenten bereithalten. Dadurch soll Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, die Energieeffizienz des Hauses einzusehen, um den allgemeinen Nutzen des möglichen Hauskaufs und zukünftige Energiekosten besser abzuwägen.

Eine Ausnahme gibt es nur bei denkmalgeschützten Immobilien. Um die einzigartige Struktur und Fassade von denkmalgeschützten Bauten durch Modernisierungsarbeiten nicht zu ruinieren, sind diese Gebäude auch bei einem Verkauf von der Beschaffung eines Energiepasses befreit.

Können Bußgelder verhängt werden?

Wer gegen die gesetzlichen Verordnungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Zum Beispiel wenn gegen Ausstellungs-, Ausgestaltungs- oder Informationspflichten verstoßen wird. In schwerwiegenden Fällen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000,- Euro erhoben werden. In anderen Fällen liegt die Höhe bis zu 15.000,- Euro und in weniger gravierenden Fällen bis zu 5.000,- Euro.

Varianten des Energieausweises

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten einen Energieausweis erstellen zu lassen. Es gibt zum einen den Bedarfsausweis und zum anderen den Verbrauchsausweis. Die Kosten für die Anfertigung, ebenso wie die Aussagekraft der Energieeffizienz, sind dabei unterschiedlich.

Bedarfsausweis

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises gibt es zwei verschiedene Varianten. Man kann den Bedarfsausweis selber online beantragen oder von einem Energieberater vor Ort erstellen lassen. Die Kosten für die Abfrage im Internet liegen bei etwa 70,- Euro. Die Analyse von einem Energieberater ist etwas teurer, da mit dieser Vorgehensweise ein größerer Aufwand verbunden ist. Die Kosten für einen persönlichen Berater fangen bei ungefähr 300,- Euro an.

Bei einer Onlineabfrage müssen die Daten des Gebäudes eigenständig auf der Internetseite eingetragen werden. Dabei werden die Immobiliendaten abgefragt, die zur Anfertigung des Bedarfsausweises notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel folgende Angaben:

  • Größe und Bauart der Immobilie
  • Art der Fenster
  • Dicke der Wanddämmung
  • Art der Heizungsanlage
  • Art der Warmwassererzeugung
  • Art des Lüftungssystem
  • Bestand von erneuerbaren Energien

Wenn man das Angebot im Internet nutzt, sollte man darauf achten, dass man die Angaben korrekt und wahrheitsgemäß angibt, um einen fehlerfreien Bedarfsausweis zu erhalten. Erstellt der Energieberater den Bedarfsausweis liegt die Verantwortung in seinen Händen.

Bei einem Bedarfsausweis werden zwei Werte ermittelt. Es gibt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf beschreibt die wahrscheinlichen Energiekosten für Heizungsanlagen, Warmwassererzeugung und Lüftungssysteme. An dem Wert kann sich zum Beispiel ein interessierter Käufer der Immobilie orientieren, um kommende Energiekosten einzuschätzen.

Der Primärenergiebedarf ist die sogenannte Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Der Bedarf umfasst die Kosten für die Energiegewinnung und -verteilung. Je mehr erneuerbare Energien in dem Gebäude eingesetzt werden, desto besser ist der Wert für den Primärenergiebedarf. Hat eine Immobilie also eine sehr gute Angabe in diesem Bereich, kann man davon ausgehen, dass die Versorgung der Immobilie mit umweltfreundlicher Energie ausgeführt wird.

In der Regel ist immer der Bedarfsausweis als Nachweis der Energieeffizienz einer Immobilie notwendig. Vor allem, wenn man staatliche Fördermittel beantragen will, ist der Ausweis unabdingbar.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist die andere Variante des Energieausweises. Bei der Berechnung wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizkosten und Warmwasser angesetzt. Der Energieverbrauch wird dabei in Kilowattstunden angegeben. Des Weiteren werden mögliche Leerstände während des Abrechnungszeitraums und der Standort der Immobilie berücksichtigt, damit die Bewertung möglichst genau ist.

Wenn man den Verbrauchsausweis im Internet anfordert, liegen die Kosten bei etwa 30,- Euro. Die Angaben werden, wie bei dem Bedarfsausweis, selbstständig gemacht. Nach der Eingabe erhält man den Verbrauchskennwert der Immobilie.

Der Verbrauchsausweis ist eher umstritten, da die Höhe des Verbrauchskennwerts sehr stark von dem individuellen Energieverbrauch einzelner Personen abhängt. Wenn Bewohner also weniger Energie verbrauchen, resultiert daraus dementsprechend ein guter Wert im Verbrauchsausweis, obwohl die Energieeffizienz der Immobilie schlecht sein kann. Bei Bedarf eines Energieausweises ist demzufolge der Bedarfsausweis vorzuziehen.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Der Energieausweis kann nur von bestimmten Personengruppen erstellt werden. Für die Einschätzung der Energieeffizienz einer Immobilie muss die notwendige fachliche Kompetenz vorhanden sein.

Demnach können unter anderem Architekten, Ingenieure, Bauphysiker, Energieberater oder Handwerksmeister mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium einen Energieausweis erstellen. Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Berater zur Verfügung, die einen Energieausweis vor Ort anfertigen.

Modernisierungen laut Energieausweis

Mit einer Untersuchung der Immobilie kann man mögliche Kostenpunkte ergründen und diese durch Sanierungsarbeiten beseitigen oder verringern. Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen werden in dem Energieausweis aufgelistet. Es besteht allerdings keine Pflicht eine Modernisierung durchzuführen.

Jemand, der ein Gebäude bewohnt und die Kosten für den Energieverbrauch trägt, sollte sich jedoch darüber Gedanken machen, ob es Sinn macht, die Ratschläge zur Modernisierung zu befolgen. Durch eine Modernisierung der Immobilie kann der Energieverbrauch des Gebäudes verringert und somit auch die Kosten gesenkt werden.

Kommt ein Verkauf der Immobilie in Frage, steigern Modernisierungsmaßnahmen den Wert der Immobilie. Mit guten Angaben im Energieausweis zahlt der Käufer in den meisten Fällen auch gerne einen höheren Preis, da eine qualitativ hochwertige Immobilie weniger Kosten produziert. Ob eine Modernisierung allerdings noch kurz vor dem Hausverkauf gemacht werden sollte, ist fraglich. Meist ist es sinnvoller, erwünschte Maßnahmen dem Käufer zu überlassen.

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