Hausverkauf mit Mieter

Es kommt oft vor, dass bei einem Hausverkauf noch Mieter in dem Haus wohnen. Dies ist nicht nur bei Mehrfamilienhäusern häufig der Fall, sondern tritt auch bei Einfamilienhäusern auf. In der Regel sind jedoch die Mieter bei einem Verkauf des Hauses weniger betroffen. Da den Mietern ein vertraglich geregeltes Wohnrecht eingeräumt wurde, ist eine unbegründete Kündigung durch den neuen Eigentümer aufgrund des Mieterschutzes nicht möglich. Generell können sie also in dem Haus weiterhin wohnen.

Insbesondere wenn ein Käufer das zu verkaufende Haus lediglich als Kapitalanlage nutzen möchte, brauchen sich verlässliche Mieter keine Sorgen zu machen. Kapitalanleger, die ihr Geld in Immobilien investieren, möchten ohnehin den Wohnbereich dauerhaft vermieten.

Etwas komplizierter ist es allerdings, wenn sich für das Verkaufsobjekt nur Interessenten finden lassen, die selber darin wohnen möchten. Möchten die derzeitigen Bewohner partout nicht ausziehen, kann es zu Schwierigkeiten kommen und der Immobilienverkauf länger dauern.

Wenn das Haus trotz alledem verkauft wurde, wird den Mietern der neue Eigentümer der Immobilie bekannt gegeben. Die Mieter werden also über den Eigentumswechsel in Kenntnis gesetzt. Damit die Mieter die monatliche Miete weiterhin korrekt überweisen können, müssen sie meist nur über die geänderte Bankverbindung des Eigentümers in Kenntnis gesetzt werden.

Sollte man den Mieter kündigen?

Wer sein Haus verkaufen will, macht sich teilweise auch Gedanken über die vorhandenen Mieter. Viele Hauseigentümer fragen sich, ob sich das Haus ohne Mieter leichter verkaufen lässt und ob es bei einem beabsichtigten Hausverkauf überhaupt möglich ist, dem aktuellen Mieter zu kündigen.

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, sollten Sie auf keinen Fall überstürzt das Mietverhältnis kündigen, da eine möglich Kündigung immer von dem jeweiligen Objekt abhängig ist. Erst sollten Sie mögliche Immobilienkäufer heranziehen. Es kann nämlich sein, dass ein Käufer das Haus als Kapitalanlage nutzen möchte. Sind in diesem Fall bereits Mieter vorhanden, ist es für den Investor wesentlich attraktiver das Haus zu kaufen, da somit monatliche Mieteinnahmen bereits vorhanden sind.

Möchten Sie trotzdem dem Mieter kündigen, muss für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen. Ein Grund kann zum Beispiel sein, wenn eine außerordentliche Schwierigkeit vorliegt, die ein Verkauf des Hauses mit einem Mieter nicht möglich macht. In diesem Fall müssen allerdings gute und aussagekräftige Argumente vorhanden sein.

Ein weiteres Argument kann der Käufer bringen, wenn er das Haus als Eigenbedarf nutzen möchte. Die Nutzung des Hauses zum Eigenbedarf wäre eine Rechtfertigung für eine Kündigung des Mieters.

Wenn Sie dem Mieter fachgerecht kündigen wollen, ist es ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der seinen Schwerpunkt im Mietrecht gelegt hat.

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