Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie den Kauf Ihres Hauses mit einem Darlehen finanziert haben, kommt es vor, dass bei einem vorzeitigen Hausverkauf immer noch eine Restschuld bei der Bank besteht. Diese Restschuld können Sie in vielen Fällen frühzeitig tilgen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen und die Bank mit der verfrühten Tilgung einverstanden ist.

Da die Bank bei dem Abschluss des Immobilienkredits mit einer längeren Darlehenslaufzeit rechnet, möchte Sie einen angemessenen Ausgleich für die frühzeitige Auflösung haben. Die Abfindung nennt man dann Vorfälligkeitsentschädigung. In diesem Fall müssen Sie einen festgelegten Zinssatz zusätzlich zu der Restschuld an die Bank leisten, um alle Verbindlichkeiten tilgen zu können.

Eine genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird von Ihrer Bank übernommen. Die exakte Höhe ist vor allem von der Kreditlaufzeit, Kredithöhe und verbleibenden Restschuld abhängig.