Unterlagen für den Hausverkauf

Bei einem Hausverkauf sollten Sie alle Unterlagen bereithalten, die für den Verkauf erforderlich sind. Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen schon vorab zusammentragen, kann Sie das enorm entlasten. Denn in der Regel möchten die Käufer die wichtigen Dokumente ohnehin sehen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen.

Überblick mit dem Grundbuchauszug

Die wohl wichtigste Unterlage bei einem Immobilienverkauf ist der Grundbuchauszug. In dem Grundbuchauszug können die Eigentumsrechte der Immobilie überprüft werden. Steht der Verkäufer auch als Inhaber der Immobilie im Grundbuch, kann der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer in dieser Hinsicht bestätigt ist.

Neben den Eigentumsverhältnissen ist im Grundbuch auch die genaue Beschreibung des Grundstücks vorhanden. In dem Verzeichnis kann unter anderem der Ort, die Straße und die Quadratmeterzahl des Grundstücks eingesehen werden. Es kommt auch vor, dass bestimmte Wegerechte, Nutzungsrechte oder Wohnrechte mit der Immobilie zusammenhängen. Sollte eine solche Regelung vorhanden sein, ist das auch im Grundbuch niedergeschrieben.

In manchen Bundesländern sind auch Baulasten im Grundbuch vermerkt. Baulasten sind Regelungen, die das Grundstück betreffen. So kann es zum Beispiel Einschränkungen bei der Grundstücksbenutzung oder eine Erlaubnis von bestimmten Zugangsflächen für andere Personen geben. In Grundbüchern, wo denkbare Baulasten nicht aufgenommen werden, sollte ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bereitgestellt werden.

In den meisten Fällen wurde für den Kauf einer Immobilie ein Kredit bei einer Bank aufgenommen. Damit der Käufer weiß, ob noch ein Darlehen oder eine Grundschuld an anderweitiger Stelle besteht, ist auch hierfür ein Einblick in das Grundbuch nötig.

Wenn dem Käufer ein Grundbuchauszug vorgelegt wird, sollte darauf geachtet werden, dass der Auszug aktuell ist. Wurde zum Beispiel ein neues Wohnrecht für die Immobilie aufgenommen und dies ist in dem Grundbuchauszug nicht vermerkt, geht das deutlich zu Lasten des Käufers. Mit einem alten Grundbuchauszug wäre er nicht über die aktuelle Lage informiert.

Auflistung der Nebenkosten

Damit Käufer die Folgekosten planen können, die mit dem Immobilienkauf verbunden sind, ist oft eine Auflistung über die monatlichen Nebenkosten gewünscht.

Zu den Nebenkosten einer Immobilie zählen unter anderem Versorgungskosten, wie Steuern, Strom und Heizkosten. Wie hoch die monatlichen Kosten hierfür sind, kann bei dem jeweiligen Versorger nachgefragt werden. Für die Abwicklung der Stromkosten ist beispielsweise der jeweilige Stromanbieter zuständig.

Des Weiteren fallen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen unter die Nebenkosten. Kosten für die Instandhaltung der Immobilie sind zum Beispiel Reparaturarbeiten am Gebäude oder Sanierungsmaßnahmen.

Sofern eine Versicherung für die Immobilie besteht, zählt der Versicherungsbeitrag auch zu den Nebenkosten. Die Höhe des Beitrags kann man dem Versicherungsschein entnehmen oder bei der Versicherung erfragen.

Police der Gebäudeversicherung

Wenn eine Wohngebäudeversicherung für die Immobilie besteht, halten Sie für den Immobilienverkauf die Police / den Versicherungsschein bereit. Wird eine Immobilie verkauft, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Liegen die Unterlagen dem Käufer vor, kann er sich schnellstmöglich mit der Versicherung in Verbindung setzen und den Eigentumsübergang der Immobilie anzeigen. In diesem Fall wird der Käufer als neuer Versicherungsnehmer in die Police eingetragen.

Sollte der Käufer einen Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung nicht wünschen, kann er das Vertragsverhältnis auch kündigen. Auch dies ist ein Grund, warum die Unterlagen der Versicherung dem Käufer vorgelegt werden sollten.

Lageplan vom Grundstück

Der Lageplan vom Grundstück gibt Auskunft über die Grundstücksgrenzen und die Größe der Grundstücksfläche. Käufer einer Immobilie können sich so eine Übersicht verschaffen und zum Beispiel Bauvorhaben für das Grundstück planen. Den Lageplan erhalten Sie bei dem örtlichen Vermessungsamt, auch Katasteramt oder Amt für Bodenmanagement genannt. Dort werden in Verzeichnissen die Grundstücke der Region verwaltet.

Energieausweis als Nachweis der Energieeffizienz

Ein Energieausweis ist ein Nachweis für die Wirksamkeit des Energiegebrauchs der Immobilie. Dabei wird bewertet, ob die Immobilie beispielsweise eine gute Wärmedämmung bei Wänden oder Fenstern aufweist. Häuser mit einer guten Wärmedämmung und Energieeffizienz werden demnach besser eingestuft als Immobilien mit einer schlechten Wärmeisolierung. Je weniger Energie für den gewünschten Nutzen gebraucht wird, desto höher ist die Energieeffizienz.

Der Energieausweis kann von verschiedenen Berufsgruppen erstellt werden. Darunter fallen beispielsweise Architekten, Bauingenieure, Physiker oder Elektrotechniker mit entsprechendem Hochschulabschluss.

Nachweis der Wohnflächenberechnung

Mit einer Wohnflächenberechnung erbringen Sie den Nachweis der genauen Quadratmeterzahl des Hauses. Die Wohnfläche kann zum Beispiel nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden. Dadurch ist es möglich die Wohnfläche leicht und verständlich zu bestimmen. Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung hat demnach auch bestimmte Richtlinien, wie vorzugehen ist, wenn eine Immobilie eine Dachschräge aufweist.

Rechnungen über werterhöhende Maßnahmen

Nach einer bestimmten Zeit werden auch mal Sanierungen, Umbauten oder Renovierungen der Immobilie notwendig. Wurden solche Maßnahmen in der Vergangenheit ergriffen, geben die Rechnungen Aufschluss darüber, wann die Modernisierungen durchgeführt wurden und welche mögliche Werterhöhung die Arbeiten erzielt haben.

Bilder der Immobilie

Sofern vorerst eine persönliche Besichtigung nicht sinnvoll ist, sollten auf jeden Fall Bilder der Immobilie bereitgestellt werden. Zum Beispiel über das Internet oder in Zeitungen. Dadurch kann für viele Käufer schon ein Interesse bekundet oder ausgeschlossen werden. Die Bilder selektieren bereits frühzeitig die möglichen Käufergruppen.

Beglaubigte Teilungserklärung

Mit einer Teilungserklärung hat man eine Übersicht von allen Eigentümern des Grundstücks. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein und kann beim Grundbuchamt angefordert werden. Sie existiert allerdings nicht bei allen Grundstücken.

Mietverträge bei vermieteten Häusern

Mit der Einsicht in die Mietverträge erfährt der Käufer mehr über denkbare Mieter der Immobilie. Die Papiere helfen den Mietstand und die monatlichen Mieteinnahmen zu durchblicken. Dadurch kann der Käufer gegebenenfalls Kontakt zu den Mietern aufnehmen, wenn es zu einem Kauf des Hauses kommt.

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